Navigation III 1 von 3
1
2
3
|
Nord-Ostsee-Kanal
|
|
Der Nord-Ostsee-Kanal verbindet die Nordsee über die Elbe mit der
Ostsee über die Kieler Förde.
Am 3. Juni 1887 wurde der Grundstein des Kanals durch den damaligen
Kaiser Wilhelm I. gelegt. Im Sommer 1895 wurde der Kanal dean eingeweiht. Nicht nur,
das er in der geplanten Bauzeit fertig geworden war, sondern die veranschlagten Kosten
von 156 Mio. Mark hatten ausgereicht.
Am 23. Juni 1914 wurde dann die Erweiterung des Kanals mit den jeweils neuen Schleusen
eröffnet.
Daten:
Breite: An den ausgebauten Strecken 162 m an den nicht ausgebauten Strecken 102,5 m
Höchstzulässiger Tiefgang: 9,50m
Länge: ca. 100km
Größter Kanal der Bundesrepublik Deutschland, drittgößter Kanal der Welt.
|
Die Ein- bzw. Ausfahrtpunkte liegen auf der Nordsee-Seite in Brunsbüttel:
und auf der Ostsee-Seite bei Kiel-Holtenau:
|
Während der bekanntgemachten Tagfahrzeiten
(ausgenommen bei verminderter Sicht) dürfen Sportfahrzeuge ohne Lotsen den
Nord-Ostsee-Kanal durchfahren.
|
Wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird,
dürfen Sportfahrzeuge ohne Lotsen von den Kanalreeden in die Zufahrten und Schleusen
des Nord-Ostsee-Kanals einfahren.
|
Im Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für den
Nord-Ostsee-Kanal" der SeeSchStrO und in den Bekanntmachungen der WSD Nord zur
SeeSchStrO sind die besonderen Vorschriften für die Durchfahrt durch den NOK
geregelt.
|
Leuchten an einem Weichensignalmast im Nord-Ostsee-Kanal
drei rote unterbrochene Leuchten übereinander bedeutet es, das das Ausfahren für alle
Fahrzeuge verboten ist. Als Sportfahrzeug wartet man in diesem Fall hinter der rechten
Dalbenreihe auf die Aufhebung des Signales.
|