10 goldene Regeln für Wassersportler
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1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel,
Ufergehölze und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz
von Vögeln). Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit
Wasserpflanzen.
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2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu
Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen
Ufergehölzen - auf großen Flüssen beispielsweise 30 bis 50m.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser,
wenn möglich mehr als 100m.
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3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden
Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest
aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
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4. Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der
Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte
seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
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5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder
solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
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6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der
sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen,
Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
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7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um
Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500m Abstand
zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen.
Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie mit
langsamer Fahrstufe.
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8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne.
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9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht
ins Wasser, z.B. der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie
Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen
ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor
Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Abgase zu
belasten.
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10. Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr
Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr
eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und an
nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
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Die ZEHN GOLDENEN REGELN für das Verhalten von Wassersportlern in
der Natur sind von den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund und dem
Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.
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