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Segelfahrzeuge
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt nachts
mindestens Seitenlichter rot 112,5°, grün 112,5° und ein Hecklicht 135°.
Es darf freiwillig zusätzlich zwei Rundumlichter das obere rot 360° und das untere grün 360° im Masttop führen.

Segelfahrzeuge <20m
Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts.
mindestens Seitenlichter rot 112,5°, grün 112,5° eventuell als Zweifarbenlaterne und ein Hecklicht 135°.

Segelfahrzeuge <20m
Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts.
mindestens Seitenlichter rot 112,5°, grün 112,5° und ein Hecklicht 135° eventuell zusammengefaßt als Dreifarbenlaterne im Masttop.

Segelfahrzeuge unter Motor
gelten als Maschinenfahrzeuge und zeigen deren Leuchten.

 
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