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Segelfahrzeuge
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Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt nachts
mindestens Seitenlichter rot
112,5°, grün 112,5° und ein Hecklicht 135°.
Es darf freiwillig zusätzlich zwei Rundumlichter das
obere rot 360° und das untere grün 360° im Masttop führen.
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Segelfahrzeuge <20m
Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts.
mindestens Seitenlichter rot
112,5°, grün 112,5° eventuell als Zweifarbenlaterne und ein
Hecklicht 135°.
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Segelfahrzeuge <20m
Ein Segelfahrzeug in Fahrt unter 20m Länge führt nachts.
mindestens Seitenlichter rot
112,5°, grün 112,5° und ein Hecklicht 135° eventuell
zusammengefaßt als Dreifarbenlaterne im Masttop.
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Segelfahrzeuge unter Motor
gelten als Maschinenfahrzeuge und zeigen deren
Leuchten.
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