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Sonderbeleuchtungen
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Manövrierunfähiges Fahrzeug
Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände die Fahr- und
Ausweichregeln nicht befolgen können zeigen bei nacht zwei rote
Rundumlichter übereinander. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen.
Bei Fahrt durch das Wasser müssen
zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5°) und ein
Hecklicht (weiß 135°) gezeigt werden.
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Manövrierbehindertes Fahrzeug
Maschinenfahrzeuge die aufgrund besonderer Umstände beim befolgen der
Fahr- und Ausweichregeln behindert sind, zeigen bei nacht drei Rundumlichter
übereinander. Das obere und untere sind rot, das mittlere ist
weiß. Alle anderen Fahrzeuge müssen ausweichen.
Bei Fahrt durch das Wasser müssen
zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5°), ein Hecklicht
(weiß 135°) und ein Topplicht (weiß 225°) gezeigt werden.
Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß
225°).
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Bagger
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug das baggert oder andere Arbeiten
ausführt zeigt bei nacht drei Rundumlichter übereinander.
Das obere und untere sind rot, das mittlere ist weiß. Alle
anderen Fahrzeuge müssen ausweichen.
Auf der Backbordseite und auf der Steuerbodseite zeigt ein
derartiges Fahrzeug jeweils zwei Rundumlichter übereinander. Sind diese
beiden Lichter grün, darf das Fahrzeug an dieser Seite passiert
werden. Sind diese beiden Lichter rot, so wird auf dieser Seite gearbeitet
und das Fahrzeug sollte auf dieser Seite nicht passiert werden.
Bei Fahrt durch das Wasser müssen
zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5°), ein Hecklicht
(weiß 135°) und ein Topplicht (weiß 225°) gezeigt werden.
Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß
225°)
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Tiefgangbehindertes Fahrzeug
Maschinenfahrzeuge die aufgrund ihres Tiefganges den Kurs nicht frei
bestimmen können, zeigen bei nacht drei rote Rundumlichter
übereinander. Die sichere Durchfahrt darf nicht behindert werden.
Bei Fahrt durch das Wasser müssen
zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5°), ein Hecklicht
(weiß 135°) und ein Topplicht (weiß 225°) gezeigt werden.
Fahrzeuge ab 50m Länge zeigen ein zweites Topplicht (weiß
225°).
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Nicht trawlende Fischer
fischen mit Netzen, die nicht hinter dem Boot hergezogen werden. Sie
zeigen bei nacht zwei Rundumlichter übereinander. Das obere rot
und das untere weiß. Ist dieses Netz seitlich mehr
als 150m weit vom Boot entfernt, muß in dieser Richtung
zusätzlich ein weisses Rundumlicht geführt werden.
Bei Fahrt durch das Wasser müssen
zusätzlich Seitenlichter (rot, grün je 112,5°) und ein
Hecklicht (weiß 135°) gezeigt werden.
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Ankerlieger unter 50m
Länge führen nachts ein weisses Rundumlicht im vorderen Teil.
Sie dürfen zusätzlich die Decksbeleuchtung
einschalten.
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Ankerlieger ab 50m
Länge führen nachts ein weisses Rundumlicht im vorderen Teil
und ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks.
Sie dürfen zusätzlich die Decksbeleuchtung
einschalten.
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Ankerlieger ab 100m
Länge führen nachts ein weisses Rundumlicht
im vorderen Teil, ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks und schalten
zusätzlich die Decksbeleuchtung ein.
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Grundsitzer unter 50m
Länge führen nachts ein weisses Rundumlicht im vorderen Teil
und zwei rote Rundumlichter übereinander.
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Grundsitzer ab 50m
Länge führen nachts ein weisses Rundumlicht im vorderen
Teil, ein weisses Rundumlicht in der Nähe des Hecks und zwei rote Rundumlichter
übereinander.
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Gefahrguttransport
Fahrzeuge die bestimmte gefährliche Güter befördern oder ein
nicht entgaster Tanker führen bei nacht zusätzlich ein rotes
Rundumlicht.
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Polizei
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes im Einsatz führen zusätzlich
ein blaues Blinklicht.
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Schleppzug mit bis zu 200m Anhang
führen bei nacht zwei weisse Topplichter übereinander, Seitenlichter
(rot, grün je 112,5°) sowie ein Hecklicht (weiß 135°)
und darüber ein Schlepplicht (gelb 135°).
Die geschleppten Fahrzeuge zeigen jeweils
Seitenlichter (rot, grün je 112,5°) und ein Hecklicht (weiß
135°).
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Schleppzug mit über 200m Anhang
führen bei nacht drei weisse Topplichter übereinander, Seitenlichter
(rot, grün je 112,5°) sowie ein Hecklicht (weiß 135°)
und darüber ein Schlepplicht (gelb 135°).
Die geschleppten Fahrzeuge zeigen jeweils
Seitenlichter (rot, grün je 112,5°) und ein Hecklicht (weiß
135°).
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