Seemannschaft
|
Verhaltensmaßregeln zum Führen eines
Wasserfahrzeuges. Sie sind teilweise in den gesetzlichen Bestimmungen verankert,
teilweise jedoch auch einfach Seemannsbrauch.
|
Die 3 gesetzlichenBestimmungen für das Fahren
eines Wasserfahrzeuges auf den Seeschiffahrtsstraßen:
|
Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Seeschiffahrtsstraßenordnung(SeeSchStrO)
Schiffahrtsordnung Emsmündung
|
Grundregel der Kollisionsverhütungsregeln
(KVR), der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStr0) und der Schiffahrtsordnung Emsmündung für das
Verhalten im Verkehr:
|
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich
so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
gewährleistet ist und daß kein anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert
und belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln
zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles
erfordern.
|
Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten
auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden von Seeschiffen
befahrbaren Gewässern.
|
Die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung gilt im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf den Seeschiffahrtsstraßen.
|
Die Schiffahrtsordnung Emsmündung gilt
im Mündungsgebiet der Ems und der Leda
|
Auf den deutschen Seeschiffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein See für Sportboote mit einem
Motor mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt (5PS) an der Propellerwelle vorgeschrieben.
|
Wenn eine Bestimmung der
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung oder der Schiffahrtsordnung Emsmündung mit den Kollisionsverhütungsregeln
im Widerspruch steht, gilt die Vorschrift der
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung bzw. der Schiffahrtsordnung Emsmündung.
|
In den Bekanntmachungen der Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest können örtliche Sondervorschriften
zusätzlich zur Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStr0) oder zur Schiffahrtsordnung Emsmündung festgelegt
sein.
|
Im Fahrwasser muß grundsätzlich so
weit wie möglich rechts gefahren werden.
|
Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die
Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) enthalten alle Veränderungen
hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen.
|
An den dafür eingerichteten Aushangstellen
(z. B. Hafenmeister, Schleusen, Wasserschutzpolizei) können Sie von
den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) Kenntnis erlangen.
|
Die seemännische Sorgfaltspflicht beinhaltet die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln
über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände erfordern. Ebenfalls gehört dazu die
Anwendung der Sicherheitsregeln die u.a. in der nautischen Veröffentlichung des BSH "Sicherheit im See- und Küstenbereich"
enthalten sind.
|