Startseite 

 Grundlagen 
 Betonnung 
 Navigation 1 
 Navigation 2 
 Navigation 3 
 Beleuchtung 
 Vorfahrt 
 Verkehrszeichen 
 Verhalten 
 Meteorologie 
 Sicherheit 
 Sitemap See 

 Grundlagen 
 Beleuchtung 
 Verkehrszeichen 
 Umweltschutz 
 Technik 
 Sitemap Binnen 
 Impressum 
Grundlagen, Definitionen 2 von 5      1  2  3  4  5 
Gesetzliche Grundlagen
Damit viele Schiffe den gleichen Verkehrsraum nutzen können ist es notwendig, das sich alle Skipper an Regeln halten. Dies ist auf dem Wasser nicht anders als im Straßenverkehr. Viele Regeln sind in Gesetzen verankert und entstanden aus dem Seemannsbrauch. Andere Regeln des Seemannsbrauches sind aber nicht in Gesetzen verankert. Das Verhalten nach diesen Regeln nennt man Seemannschaft. Es steht nirgendwo geschrieben das sich Wassersportler gegenseitig helfen aber es ist gute Seemannschaft, das man anderen Schiffen in Not, auch wenn nicht Leben und Schiff gefährdet sind, hilft. An Land sucht man bei einer Panne das nächste Telefon und ruft Hilfe beim Verkehrsclub. Auf dem Wasser ist man meistens auf die Hilfe anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen.
Seemannschaft Verhaltensmaßregeln zum Führen eines Wasserfahrzeuges. Sie sind teilweise in den gesetzlichen Bestimmungen verankert, teilweise jedoch auch einfach Seemannsbrauch.
Die 3 gesetzlichenBestimmungen für das Fahren eines Wasserfahrzeuges auf den Seeschiffahrtsstraßen:
Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
Seeschiffahrtsstraßenordnung(SeeSchStrO)
Schiffahrtsordnung Emsmündung

Grundregel der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStr0) und der Schiffahrtsordnung Emsmündung für das Verhalten im Verkehr:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.
Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
Die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf den Seeschiffahrtsstraßen.
Die Schiffahrtsordnung Emsmündung gilt im Mündungsgebiet der Ems und der Leda
Auf den deutschen Seeschiffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein See für Sportboote mit einem Motor mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt (5PS) an der Propellerwelle vorgeschrieben.
Wenn eine Bestimmung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung oder der Schiffahrtsordnung Emsmündung mit den Kollisionsverhütungsregeln im Widerspruch steht, gilt die Vorschrift der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung bzw. der Schiffahrtsordnung Emsmündung.
In den Bekanntmachungen der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest können örtliche Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStr0) oder zur Schiffahrtsordnung Emsmündung festgelegt sein.
Im Fahrwasser muß grundsätzlich so weit wie möglich rechts gefahren werden.
Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) enthalten alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen.
An den dafür eingerichteten Aushangstellen (z. B. Hafenmeister, Schleusen, Wasserschutzpolizei) können Sie von den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) Kenntnis erlangen.
Die seemännische Sorgfaltspflicht beinhaltet die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände erfordern. Ebenfalls gehört dazu die Anwendung der Sicherheitsregeln die u.a. in der nautischen Veröffentlichung des BSH "Sicherheit im See- und Küstenbereich" enthalten sind.

 
Grundlagen, Definitionen Seite  1  2  3  4  5  von 5
Copyright ©2009 Kaldenhoven EDV & TK Beratung - Alle Angaben ohne Gewähr