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Sicherheit 4 von 5      1  2  3  4  5 
Verhalten nach einem Unfall
Das Seeunfalluntersuchungsgesetz, die Verordnung über die Sicherheit der Seefahrt und die Seeschifffahrtsstraßenordnung enthalten Gesetze und Verordnungen über das Verhalten nach einem Zusammenstoß
Nach einem Zusammenstoß sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Erste Hilfe leisten
So lange am Unfallort bleiben bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist
Vor der Weiterfahrt alle erforderlichen Schiffsdaten austauschen.

Wenn jemand über Bord gefallen ist muß sofort das Mann-über-Bord Manöver ausgeführt werden. Es muß gut Ausguck gehalten werden. Rettungsmittel zu dem Mann werfen.
Eine nach einem Mann-über-Bord Manöver erschöpfte Person bekomme ich schnell und sicher an Bord indem ich:

Leinenverbindung zwischen Boot und Person im Wasser herstellen / Leinenbuchten über Bord hängen, wenn vorhanden, Badeleiter herunterklappen / Die Person mit Großbaum und Großschot oder über eine Badeleiter oder mit Hilfe von Rettungsmitteln an Bord holen.

Bekommen Sie in einem Notfall unterstützung durch einen Hubschrauber verhalten Sie sich folgendermaßen:

Fahrzeug in den Wind legen
Soweit möglich, Antennen Stagen usw. entfernen
Rettungsschlinge mit dem Zugpunkt nach vorne über den Kopf unter die Arme streifen
Anweisungen der Hubschraubergesatzung folge leisten.


 
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