Sicherheit 4 von 5
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Verhalten nach einem Unfall
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Das Seeunfalluntersuchungsgesetz, die Verordnung
über die Sicherheit der Seefahrt und die Seeschifffahrtsstraßenordnung
enthalten Gesetze und Verordnungen über das Verhalten nach einem
Zusammenstoß
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Nach einem Zusammenstoß sind folgende
Maßnahmen zu ergreifen:
Erste Hilfe leisten
So lange am Unfallort bleiben bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist
Vor der Weiterfahrt alle erforderlichen Schiffsdaten austauschen.
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Wenn jemand über Bord gefallen ist muß
sofort das Mann-über-Bord Manöver ausgeführt werden. Es muß
gut Ausguck gehalten werden. Rettungsmittel zu dem Mann werfen.
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Eine nach einem Mann-über-Bord Manöver
erschöpfte Person bekomme ich schnell und sicher an Bord indem
ich:
Leinenverbindung zwischen Boot und Person im Wasser
herstellen / Leinenbuchten über Bord hängen, wenn vorhanden, Badeleiter
herunterklappen / Die Person mit Großbaum und Großschot oder
über eine Badeleiter oder mit Hilfe von Rettungsmitteln an Bord
holen.
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Bekommen Sie in einem Notfall unterstützung
durch einen Hubschrauber verhalten Sie sich folgendermaßen:
Fahrzeug in den Wind legen
Soweit möglich, Antennen Stagen usw. entfernen
Rettungsschlinge mit dem Zugpunkt nach vorne über den Kopf unter die Arme streifen
Anweisungen der Hubschraubergesatzung folge leisten.
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