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Sicherheitsausrüstung und Umgang damit
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Zur Sicherheitsausrüstung gehören:
Für jede Person eine ohnmachtssichere Schwimmweste
mit Signalpfeife, Rettungsring mit Wurfleine, Rettungsfloß, Anker mit
Kettenvorläufer und Leine, Kompaß, Fernglas, Radarreflektor,
Lenzpumpe, Eimer, Ösfaß
(Schaufelartige Gefäß, mit dem Wasser aus dem Boot geschöpft werden
kann), Signalhorn oder Trillerpfeife, Riemen oder Paddel, Bootshaken, Taschenleuchte,
Feuerlöscher, Treibanker, Erste-Hilfe-Kasten, Notsignale und Sturmstreichhölzer,
Sicherheitsgurt mit Leinen und Karabinerhaken.
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Aufblasbare Rettungswesten und Rettungsflöße
müssen alle zwei Jahre vom Fachmann (Hersteller) überprüft
werden.
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Bei einem Brand der elektrischen Anlage dürfen
Sie als Löschmittel keinesfalls Wasser und Schaum einsetzen.
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Für Sportboote sind ABC-Feuerlöscher
zweckmäßig. Sie müssen alle 2 Jahre kontrolliert
werden.
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Wenn der Motor brennt ist folgendes zu tun:
Kraftstoffhahn schließen und Motor mit hoher
Drehzahl weiterlaufen lassen.
(Vergaser wird leergepumpt. Nicht der Motor brennt, sondern das Benzin im
Motor. Ist das Benzin aufgebraucht hört auch der Brand
auf.)
Bei leicht zugänglichen Motoren Brandstelle mit Löschdecke oder nasser Wolldecke
abdecken oder Brand mit Feuerlöscher bekämpfen.
Bei schwer zugänglichen Motoren in geschlossenen Motorräumen
Lüftungsöffnungen verschließen und Löschmittel aus Pulverlöscher
durch Spalt am Zugang in den Raum eingeben
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