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Sicherheitsausrüstung und Umgang damit
Zur Sicherheitsausrüstung gehören:
Für jede Person eine ohnmachtssichere Schwimmweste mit Signalpfeife, Rettungsring mit Wurfleine, Rettungsfloß, Anker mit Kettenvorläufer und Leine, Kompaß, Fernglas, Radarreflektor, Lenzpumpe, Eimer, Ösfaß (Schaufelartige Gefäß, mit dem Wasser aus dem Boot geschöpft werden kann), Signalhorn oder Trillerpfeife, Riemen oder Paddel, Bootshaken, Taschenleuchte, Feuerlöscher, Treibanker, Erste-Hilfe-Kasten, Notsignale und Sturmstreichhölzer, Sicherheitsgurt mit Leinen und Karabinerhaken.
Aufblasbare Rettungswesten und Rettungsflöße müssen alle zwei Jahre vom Fachmann (Hersteller) überprüft werden.
Bei einem Brand der elektrischen Anlage dürfen Sie als Löschmittel keinesfalls Wasser und Schaum einsetzen.
Für Sportboote sind ABC-Feuerlöscher zweckmäßig. Sie müssen alle 2 Jahre kontrolliert werden.
Wenn der Motor brennt ist folgendes zu tun:

Kraftstoffhahn schließen und Motor mit hoher Drehzahl weiterlaufen lassen.
(Vergaser wird leergepumpt. Nicht der Motor brennt, sondern das Benzin im Motor. Ist das Benzin aufgebraucht hört auch der Brand auf.)
Bei leicht zugänglichen Motoren Brandstelle mit Löschdecke oder nasser Wolldecke abdecken oder Brand mit Feuerlöscher bekämpfen.
Bei schwer zugänglichen Motoren in geschlossenen Motorräumen Lüftungsöffnungen verschließen und Löschmittel aus Pulverlöscher durch Spalt am Zugang in den Raum eingeben

 
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